
Nützliche Tipps für die anstehende Steuererklärung
Ein kleiner Grund zur Freude dürfte sein, dass der durchschnittliche Steuerzahler im Schnitt 800 Euro vom Staat zurückerstattet bekommt. Dafür lohnt sich auch das Durchforsten der Zettelwirtschaft, denn um das mühselige Sammeln von Rechnungen und Quittungen kommen die meisten Arbeitnehmer auch in Zukunft nicht herum. Doch diese Mühe nimmt man wohl oder übel auf sich, da die Aussicht auf Steuererstattung für das Jahr 2010 recht positiv ist, weil der Grundfreibetrag auf 8004 Euro erhöht wurde. Des Weiteren werden von nun an die Basisbeiträge für Kranken- und Pflegekasse vollständig vom Finanzamt berücksichtigt und mehr Beiträge für die Altersvorsorge anerkannt.
Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen und aktuellen Spartipps.
Krankenversicherung:
Ein Novum ist, dass Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse alle Kassenbeiträge für Basistarife als Sonderausgabe steuerlich absetzen können. Dasselbe ist auch bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung möglich. Zusatzversicherungen wie beispielsweise Zahnersatz oder eine neue Brille sind leider nicht absetzbar. Dafür sind die Zusatzbeiträge an eine gesetzliche Krankenkasse entgegen früherer Ankündigungen komplett steuerlich geltend zu machen.
Einen Nutzen können auch Privatpatienten aus den Änderungen ziehen, wenn auch bei ihnen das Verfahren etwas diffiziler ist. Sie bekommen eine Aufstellung ihrer Versicherung, welche sie dann beim Finanzamt abgeben müssen. Falls man für die Kranken- und Pflegeversicherung eines Kindes oder eines Ex-Partners aufkommt, kann auch die Erstattung dieser Ausgaben beantragt werden.
Arbeitnehmer – Pauschbetrag:
Dieser wird rückwirkend zum 1. Januar von 920 auf 1000 Euro erhöht. Der Arbeitnehmer – Pauschbetrag, auch Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer genannt, soll typische Aufwendungen wie Arbeitsmittel, die Anschaffung eines Druckers oder auch Fahrtkosten pauschal abdecken. Der Arbeitnehmer muss nichts in die Wege leiten, damit er von dem höheren Pauschbetrag profitiert. Der Arbeitgeber überweist den Angestellten den Steuervorteil von bis zu 36 Euro einmalig mit der Lohnabrechnung im Dezember. Von Vorteil ist der höhere Pauschbetrag für diejenigen Arbeitnehmer, die weniger Werbungskosten haben, denn sie können in Zukunft 80 Euro mehr absetzen, ohne dass davor entsprechende Ausgaben entstanden wären. Die anderen müssen weiterhin ihre höheren Kosten mit Belegen nachweisen.
Arbeitszimmer:
Steuerzahler können rückwirkend bis zum 1. Januar 2007 die Kosten des Arbeitszimmers bis zu 1250 Euro pro Jahr absetzen. Allerdings darf beim Arbeitgeber kein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Gerade für einige Lehrer greift diese Regelung, da das Lehrerzimmer nicht als eigener Arbeitsraum zählt. Wer beim Finanzamt die Kosten für das Arbeitszimmer einreichen will, braucht vom Arbeitgeber die schriftliche Bestätigung, dass er dort über keinen eigenen Arbeitsplatz verfügt.
Nebenkosten:
Einen Teil der Miete und der Nebenkostenabrechnung können Mieter auf den Fiskus abwälzen. Hierfür muss der Mieter entweder die Jahresabrechnung oder eine Bescheinigung des Vermieters vorlegen. Von Bedeutung ist hierbei, dass sein Anteil an den absetzbaren Arbeiten hervorgeht.
Auch Vermieter beziehungsweise Haus- und Wohnungseigentümer können anteilig Kreditzinsen, Abschreibungen, Reparaturen und Nebenkosten steuerlich geltend machen. Komplett absetzbar sind alle Ausgaben für die Einrichtung wie Lampen oder Teppiche.
Umzug:
Die Kosten für einen Umzug können steuerlich nur geltend gemacht werden, wenn der Umzug beruflich bedingt ist. Hierfür muss die Fahrtzeit zwischen Wohnung und Firma deutlich verringert sein. In diesem Fall beteiligt sich der Staat am Umzug mit einem Pauschalbetrag. Dieser Betrag wurde für Ledige auf 636 Euro angehoben und für Verheiratete auf 1271 Euro.
Studium nach Ausbildung:
Studierende, die bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, können nun die Ausgaben für ein Studium wie etwa Arbeitsmittel oder Fahrtkosten zur Uni als Werbungskosten absetzen. Die Studenten müssen ihre Belege sammeln und jährlich eine Steuererklärung abgeben. Übersteigen die Werbungskosten die Einnahmen, werden Verluste auf die Folgejahre übertragen. Auch Master – Studenten dürfen nun Werbungskosten vollständig absetzen, da der Bachelor vom Bundesfinanzministerium als erster Berufsabschluss anerkannt ist.
Wer ein berufsbegleitendes Abendstudium absolviert, kann die Ausgaben sofort in der Steuererklärung als Werbungskosten deklarieren.
Die Ausgaben bei nicht berufstätigen Studenten haben einen steuerlichen Nachteil zur Folge.
Reisen:
Wer an eine Geschäftsreise, eine Messe oder einen Kongress noch einen privaten Urlaub dranhängen will, kann den Fiskus an den Kosten beteiligen. Die Ausgaben für den beruflichen Part können tageweise abgesetzt werden. Gegebenenfalls muss der Steuerzahler einen detaillierten Nachweis erbringen. Der Reisende sollte also seinen Reiseverlauf exakt dokumentieren und Belege wie zum Beispiel Teilnehmerlisten, Veranstaltungsprogramme und Eintrittskarten aufbewahren. Eingereicht werden neben den anteiligen Flug-, Fahrt- und Übernachtungskosten auch die Verpflegungsmehraufwendungen. Sie sind stundenweise gestaffelt. Meist gelten für das Ausland höhere Sätze.
Fahrtkostenpauschale:
Pendler, die abwechselnd mit dem Auto und öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren, sollen in Zukunft ihre Fahrtkosten leichter absetzen können. In Ausnahmefällen kann es für den Einzelnen teurer werden, aber für die meisten wird es eine Erleichterung geben.
Nachzahlung wegen Kurzarbeitergeld:
Arbeitnehmer, die letztes Jahr Kurzarbeitergeld bezogen haben, müssen unter bestimmten Bedingungen auch noch Geld für eine Steuernachzahlung einkalkulieren. Die Steuern werden vom Finanzamt auf Grundlage des niedrigeren Einkommens ermittelt. Weitere steuerlich erforderliche Einkünfte prüft das Finanzamt erst, nachdem die Steuererklärung abgegeben worden ist. Dazu zählt auch das staatlich finanzierte Kurzarbeitergeld. Das kann zur Folge haben, dass der individuelle Steuersatz möglicherweise höher ausfällt und damit eine Nachzahlung zu entrichten ist.