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Auch wenn die Erbschaftsteuerreform bereits zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist – einige ihrer Änderungen gelten erst seit Anfang 2010. Hierzu gehört vor allem die Senkung der einzelnen Steuersätze in der Steuerklasse II. In den Steuerklassen I und III hat sich gegenüber 2009 nichts geändert. Die Steuerklasse II gilt bei Erbschaften und Schenkungen an

- Geschwister,
- Geschwisterkinder (Nichten, Neffen),
- Eltern, Großeltern (Steuerklasse II nur bei Schenkungen, bei Erbschaften Steuerklasse I)
- Stiefeltern,
- Schwiegerkinder,
- Schwiegereltern und
- geschiedene Ehegatten.

Die Höhe des anzusetzenden Steuersatzes für diese Gruppe ist abhängig von dem vererbten bzw. verschenkten Betrag. Mit der neuen Erbschaftsteuerregelung hatte sich für sie die Höhe des Steuerfreibetrags zwar nahezu verdoppelt – von 10.300 Euro auf 20.000 Euro -, dafür waren gleichzeitig auch die Steuersätze kräftig gestiegen: von 12 bis maximal 40 Prozent auf 30 oder 50 Prozent je nach Höhe des Betrags. Die neuen Steuersätze der Steuerklasse II betragen seit dem 1. Januar 2010 nur noch 15 bis 43 Prozent.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der Steuersätze der Steuerklasse II abhängig von der Höhe des zu versteuernden Vermögens:

bis 01.01.2009 ab 01.01.2009 ab 01.01.2010
Höhe des zu versteuernden Betrags in Euro bis … Steuersatz in Prozent Höhe des zu versteuernden Betrags in Euro bis … Steuersatz in Prozent Steuersatz
in Prozent
52.000 12 75.000 30 15
256.000 17 300.000 30 20
512.000 22 600.000 30 25
5.113.000 27 6.000.000 30 30
12.783.000 32 13.000.000 50 35
25.565.000 37 26.000.000 50 40
über 25.565.000 40 über 26 Millionen 50 43

Weitere Informationen:
Wiederholen ist gestohlen. Wie Sie die Erbschaftsteuer legal aushebeln (auf www.sparbuch.de vom 04.01.2010)
Neuregelung der Erbschaftsteuer am 1. Januar 2009 in Kraft getreten (Bundesministerium der Finanzen, Veröffentlichung vom 8.1.2009)
Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (PDF zum Download auf der Website des Finanzministeriums)

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