Seit dem 30. Juni 2009 sind die Bankguthaben (= Einlagen) von Kunden bei der Insolvenz einer deutschen Bank per Gesetz in einem weitaus höheren Umfang abgesichert als zuvor. Gemäß Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) sind jetzt Einlagen bis zu 50.000 Euro geschützt, ab 31. Dezember 2010 werden es sogar 100.000 Euro sein. Davor waren nur maximal 20.000 Euro abgesichert, wobei der Anleger 10 Prozent des Verlustes selbst tragen musste. Diese Verlustbeteiligung fällt mit dem neuen Einlagensicherungsgesetz weg, gleichzeitig wurde in Deutschland eine Frist von 30 Tagen für die Auszahlung eingeführt. Kreditinstitute müssen zum Schutz ihrer Kunden Mitglied einer entsprechenden Entschädigungseinrichtung sein. Bei privaten Banken ist dies die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH, bei öffentlich-rechtlichen Instituten die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH.
Zudem sind Einlagen bei allen Kreditinstituten, die sich einer freiwilligen Sicherungseinrichtung angeschlossen haben, über die gesetzlich vorgeschriebene Mindestsumme hinaus abgesichert. In Deutschland beteiligen sich fast alle privaten Banken am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Hierüber sind Kundenguthaben inklusive Zinsen in einer Höhe von 30 Prozent des sogenannten maßgeblich haftenden Eigenkapitals der Bank geschützt. Theoretisch wären also auch bei einer sehr, sehr kleinen Bank mit einem haftenden Eigenkapital von 4,5 Millionen Euro Einlagen bis zu 1,5 Millionen Euro jedes einzelnen Bankkunden über den freiwilligen Einlagensicherungsfonds abgesichert. Welche Banken welche Summen absichern, kann man zum Beispiel unter www.bankenverband.de/einlagensicherung ermitteln. Auch die nichtprivaten Kreditinstitute sind freiwilligen Sicherungseinrichtungen und -systemen angeschlossen. Informationen hierzu finden sich auf den Webseiten der jeweiligen Institute.
Die Änderung des EAEG folgt der EG-Richtlinie 2009/14/EG (CELEX Nr: 32009L0014), nach der EU-Staaten die Erhöhung der Einlagensicherung auf 50.000 Euro bis zum 30. Juni 2009 umzusetzen hatten. Auch in vielen Nicht-EU-Ländern bestehen gesetzliche Regelungen zur Einlagensicherung. Über die genauen Konditionen sollte man sich gegebenenfalls selbstverständlich gut informieren.