
Extrem hohe Handyrechnung nach dem Urlaub - damit ist seit dem 01.07.2010 Schluss!
Die Verbraucher dürfen sich freuen: passend zum Ferienbeginn wurden die Gebühren für Handygespräche im Ausland von der EU vom 1. Juli an begrenzt. Die neue EU-Roaming- Verordnung soll die Kunden gegen überteuerte Handykosten bei Auslandsgesprächen schützen. Was bedeutet Roaming? Via Roaming können Kunden einer Mobilfunkgesellschaft im Ausland das Netz eines anderen Anbieters benutzen. Für diese internationale Erreichbarkeit sind höhere Telefongebühren zu bezahlen. Oft wurden viel zu hohe Gebühren fällig, wie auch die EU-Kommission befand.
Der neue EU-Tarif limitiert die Kosten und legt drei Preisgrenzen fest:
- für ein ausgehendes Gespräch innerhalb der EU beträgt die gesetzliche Obergrenze 46 Cent pro Minute
- für einen eingehenden Anruf im europäischen Ausland zahlt der Kunde einen Höchstpreis von nur noch 18 Cent pro Minute
- für jede SMS, die der Handykunde versendet, werden weiterhin 13 Cent fällig
Zum ersten Mal reguliert die EU zudem die Preise für das Datenroaming, also die Nutzung von internetfähigen Laptops und Smartphones im Ausland. Ein automatisches Kostenlimit liegt bei 59,50 Euro, sofern der User nicht selbst ein niedrigeres oder höheres Limit gewählt hat. Die Anbieter sind nun verpflichtet, ihren Kunden bei jeder Einreise in ein anderes EULand die geltenden Datenroaming-Tarife mitzuteilen. Überdies müssen sie dem Nutzer eine Warnung schicken, sobald er 80 Prozent der festgelegten Kostenobergrenze erreicht hat. Wenn der User an der Obergrenze angekommen ist, muss der Betreiber die Mobilfunk- Internetverbindung stoppen, außer der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er mit der Nutzung von Datenroamingdiensten fortfahren möchte. Die Obergrenze bei den Preisen von Datenroaming, die sich die Anbieter in Rechnung stellen, sinkt von einem Euro auf 80 Cent pro Megabyte, plus Mehrwertsteuer. Im kommenden Jahr fällt der Preis weiter auf 50 Cent. Dabei handelt es sich allerdings um den Preis, den der Betreiber an den fremden Netzanbieter entrichten muss, wenn seine Kunden das fremde Netz nutzen. Von dieser EU-Roaming-Verordnung hat der Kunde nichts, denn er muss für ein Megabyte zwischen 15 und manchmal sogar 34 Euro berappen. Eine nicht unerhebliche Kostenfalle ist zum Beispiel auch die Mailbox. In EU-Ländern entstehen zwar seit dem 1. Juli 2010 keine Kosten mehr für die Weiterleitung eines eingegangenen Anrufs, jedoch weiterhin für das Abhören der Nachricht auf der Mailbox, dies entspricht einem Auslandsgespräch und kostet demnach 46 Cent pro Minute. In nicht EULändern können gerne mal bis zu 5,99 Euro pro Minute fällig werden. Es wäre also ratsam, die Mailbox im Ausland abzuschalten.
Durchaus positiv ist der Ausblick für das Jahr 2011. Die Handypreise sollen ab Juli 2011 weiter sinken. Für ausgehende Gespräche ist eine Preisgrenze bei 35 Cent anvisiert, für eingehende Anrufe bei elf Cent. Die EU-Kommission hat angekündigt, für mehr Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt zu sorgen. Bis 2015 sollen Roaminggebühren ganz abgeschafft werden. Europas führende Mobilfunkanbieter Vodafone, Telefonica O2, Orange und T-Mobile hatten gegen die Gebührenverordnung, die Anfang Juni vom Europäischen Gerichtshof bestätigt wurde, geklagt, da ihrer Meinung nach die EU unzulässig in den Markt eingegriffen und überzogene Preissenkungen erzwungen hatte. Für die Kunden und Verbraucher ist es sehr erfreulich, dass die Richter jedoch entschieden, dass die Begrenzung der Auslandstarife geeignet und erforderlich gewesen seien und somit die günstigeren Handygespräche im Ausland ihre Gültigkeit haben.
Eine Tabellenübersicht bezüglich Handygesprächen ist aktuell auf Stiftung Warentest zu finden unter: Eurotarif für Roaming http://www.test.de