Lohnsteuerkarte ade

04. November 2010 in Steuern

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Lohnsteuerkarte ade? Ab 2012 wird sich etwas ändern.

Für gewöhnlich finden Arbeitnehmer jedes Jahr im Herbst die Lohnsteuerkarte für das kommende Jahr in ihrem Briefkasten. Auf der Lohnsteuerkarte informiert die Stadt bzw. die Gemeinde über den Familienstand, die Steuerklasse und mögliche Freibeträge. Der Angestellte muss die Lohnsteuerkarte seinem Arbeitgeber aushändigen, so dass dieser Kenntnis darüber bekommt, wie viel vom Lohn des Arbeitnehmers das Finanzamt bekommt und wie viel netto ausbezahlt werden darf.

Dieses Jahr jedoch werden keine Lohnsteuerkarten mehr verschickt. Mit der Lohnsteuerkarte 2010 wurde die Ära der bunten Pappkarten beendet. Per Gesetz wurde die Entscheidung getroffen, dass zukünftig auf ein elektronisches Verfahren umgestellt wird, jedoch erst ab 2012. Von daher gibt es für das Jahr 2011 Übergangsregeln.

Die wichtigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.

  • Wenn es für 2011 keine Lohnsteuerkarten mehr gibt, braucht der Arbeitnehmer also auch nichts abzugeben? Jein. Es gilt dieselbe wie für das Jahr 2010, diese behält der Arbeitgeber demnach ein weiteres Jahr.
  • Der Arbeitnehmer muss folglich nichts unternehmen? Wenn es bei ihm keine Veränderungen gegeben hat bezüglich Lohnsteuerklasse, Anzahl der Kinder oder die bisher vermerkten Freibeträge, muss der Arbeitnehmer nichts tun.
  • Worauf muss bei einer Eheschließung geachtet werden? Wenn man im Jahr 2010 die Ehe geschlossen hat bzw. noch bis Jahresende oder im Jahr 2011 zu heiraten beabsichtigt, muss nachgedacht werden, was für eine Steuerklasse man in Zukunft haben will. Ehepaare haben die Wahl, dass entweder beide die Steuerklasse vier wählen bzw. die Kombination IV/IV- Faktor, oder einer nimmt Steuerklasse drei und der andere Steuerklasse fünf. Falls die Steuerklasse gewechselt wird, muss man dies natürlich dem Finanzamt mitteilen.
  • Worauf muss man bei einer Trennung achten? Dasselbe gilt laut Vermerk des Lohnsteuer- und Einkommensteuerhilfe – Rings Deutschlands (LHRD) für Ehepaare, welche sich 2010 dauerhaft getrennt haben und welche bisher in der Steuerklasse drei oder vier eingestuft waren. Diese sind verpflichtet, im Jahr 2011 in die Steuerklasse eins oder zwei zu wechseln. Dies ist dem Finanzamt selbstverständlich mitzuteilen. Wer seinen Ehepartner im Jahr 2009 durch Tod verloren hat, hatte 2010 noch die Möglichkeit durch Witwensplitting in der Steuerklasse drei eingestuft zu werden. Doch ab 2011 wird man als Alleinstehende/-r in die Steuerklasse eins oder zwei eingestuft. Dieser Wechsel muss vom Finanzamt auch auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.
  • Was gilt es bei der Geburt eines Kindes zu tun? Frischgebackene Eltern müssen das Finanzamt über die Geburt ihres Kindes unterrichten, so dass das Kind auf der Lohnsteuerkarte für den Kinderfreibetrag eingetragen wird.
  • Ist eine Änderung bei der Verringerung eines Freibetrags vorzunehmen? Jein. Wenn sich zum Beispiel die Fahrtkosten auf Grund eines Umzugs minimiert haben und auf der Lohnsteuerkarte 2010 noch der höhere Freibetrag vermerkt ist, so sollte ihn der Arbeitnehmer aus eigenem Interesse ändern lassen, damit er nicht Gefahr läuft, für 2011 eine Steuernachzahlung leisten zu müssen.
  • Was gilt es bei einem Jobwechsel zu beachten? Wenn man 2011 ein neues Arbeitsverhältnis beginnt, händigt man seinem neuen Chef einfach die Lohnsteuerkarte 2010 aus.
  • Worauf müssen Berufsanfänger achten? Nimmt man 2011 zum ersten Mal eine Arbeit auf, verfügt man freilich noch über keine Lohnsteuerkarte. Der potenzielle Arbeitnehmer kontaktiert das Finanzamt, damit dieses ihm dann auf Antrag eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug ausstellt.

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