“Es darf nicht sein, dass wegen einer falschen Beratung die sicher geglaubte Altersversorgung plötzlich nichts mehr wert ist.” (Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Anlässlich des Weltverbrauchertags im März 2009 hat die Bundesregierung eine neue Initiative zum Verbraucherschutz gestartet. Sie hat zum Ziel, Verbraucherinnen und Verbraucher künftig besser vor unzulänglicher Finanzberatung in Sachen Versicherungen, Kredite, Geldanlage und Altersvorsorge zu schützen. Die “Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen” setzt dazu an zwei Seiten an:
Zum einen möchte sie dem Verbraucher einen “Routenplaner” an die Hand geben, mit dessen Hilfe er sich möglichst gut auf seiner “Reise durch die Finanzwelt” zurechtfindet, also beurteilen kann, welche Finanzprodukte für ihn am besten geeignet sind. Wichtige Voraussetzung ist hierbei, dass die Produkte transparent und verständlich beschrieben bzw. vermittelt werden. Das heißt, der Verbraucher muss erkennen können, was genau ein Finanzprodukt in den Punkten Sicherheit, Flexibilität, Rendite und Kosten leistet, um es mit einem anderen vergleichen zu können, bevor er eine Entscheidung trifft. Das Bundesverbraucherministerium hat hierzu Empfehlungen herausgegeben, die man bei seinen Überlegungen oder zur Vorbereitung auf ein Beratungsgespräch berücksichtigen sollte. Das Dokument umfasst eine Checkliste samt Vorlage für ein Beratungsprotokoll, das man unbedingt in die Beratung einbeziehen sollte. Über Finanzberater, die ein solches Protokoll zum Beispiel nicht ausfüllen wollen, sollte man erst gar keinen Vertrag abschließen.
Gleichzeitig müssen zum anderen die “Reiseführer”, also die Finanzberater, den Verbrauchern ausreichende Sicherheit auf der Reise durch die Finanzwelt bieten können. Dazu sollen Mindeststandards entwickelt werden, die eine “hohe Beratungsqualität bei Finanzdienstleistungen an Verbraucher” garantieren. Sie betreffen vor allem die berufliche Qualifikation von Finanzberatern, aber auch Vertriebs- und Anreizsysteme, die diese nicht zur rein provisionsorientierten Vermittlung auf Kosten der Kunden verleiten. Zudem soll die Verabschiedung eines Gesetzentwurfes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen dazu führen, dass Anleger Ansprüche aufgrund von Falschberatung besser durchsetzen können.
Links zur Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen
Checkliste und Beratungsprotokoll für Verbraucher (hrsg. vom Bundesverbraucherministerium und der Verbraucherzentrale NRW, 2009)
Faltblatt zur Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen (hrsg. vom Bundesverbraucherministerium, 2009)
Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität, bessere Entscheidungen (Studie im Auftrag des Bundesverbraucherministerium, 2008)
Gesetzentwurf zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen
www.bmelv.de/verbraucherfinanzen (Einstiegsseite des Bundesverbraucherministeriums zum Thema Verbraucherfinanzen)