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Bis 31.12.2009 Rußpartikelfilter nachrüsten lohnt sich.

Bis 31.12.2009 Rußpartikelfilter nachrüsten lohnt sich.

Wer als Halter eines Dieselfahrzeugs seinen Wagen bis zum 31.12.2009 mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten lässt, wird vom Staat durch die Erstattung der Kfz-Steuer in Höhe von 330 Euro unterstützt. Voraussetzung hierfür ist, dass das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2007 erstmals zugelassen wurde. Das ist schon länger so.

Seit dem 1. August 2009 besteht jetzt die Möglichkeit, sich alternativ den kompletten Betrag auf einmal auszahlen zu lassen, statt ihn nach und nach mit der zu zahlenden Kfz-Steuer verrechnen zu lassen. Ziel dieser Maßnahme ist, “mit einem finanziellen Anreiz eine beschleunigte und zusätzliche Nachrüstung von Personenkraftwagen (Pkw) mit Selbstzündungsmotor (Diesel) mit Partikelminderungssystemen in diesem Jahr zu erreichen” (Richtlinie Partikelminderungssysteme des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung).

Was müssen Sie tun? Sie müssen den Rußpartikelfilter in jedem Fall bis zum 31. Dezember einbauen lassen. Für den Antrag auf Auszahlung der Prämie reicht es, wenn Sie den Nachweis über den Einbau bis zum 15. Februar 2010 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen. Dazu benötigen Sie eine Bescheinigung der Werkstatt über den Einbau des Rußpartikelfilters. Damit und mit Fahrzeugschein und -brief gehen Sie zur Zulassungsstelle, um die Nachrüstung in die Papiere eintragen zu lassen. Jetzt entscheiden Sie, ob die Prämie mit der Kfz-Steuer verrechnet werden soll oder ob Sie den Barzuschuss erhalten möchten. Im ersten Fall gibt die Zulassungsstelle die Änderung ans Finanzamt weiter.

Um den Barzuschuss zu erhalten, müssen Sie online einen Antrag auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausfüllen, und zwar unter: www.pmsf.bafa.de. Den ausgefüllten Antrag drucken Sie aus und senden ihn unterschrieben zusammen mit einer Kopie Ihres Fahrzeugscheins und dem letzten Kfz-Steuer-Bescheid per Post an das BAFA, die das Geld auf ihr Konto überweist. Die Auszahlungen erfolgen in der Reihenfolge, in der die Anträge eingehen. Für das Förderprogramm stehen insgesamt 66 Millionen Euro zur Verfügung, es reicht also für rund 200.000 Nachrüstungen.

Anschrift des BAFA:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 433
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Telefon: +49 (0)30 346465480

Weitere Informationen
www.bmu.de/verkehr/dieselruss/doc/44850.php (Bundesumweltministerium)
www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/pmsf/index.html (BAFA)
www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/flyer_dieselfilter_bf.pdf (Flyer zum Download)

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