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Steuerliche Änderungen 2012

Steuerliche Änderungen 2012

Wie in nahezu jedem Jahr gibt es auch im Jahre 2012 wieder diverse Änderungen im Steuersystem. Zur Freude der Steuerzahler sind jedoch sämtliche Änderungen, die zum 01.01.2012 in Kraft getreten sind, entweder Vereinfachungen im Steuersystem, oder aber es handelt sich um Erleichterungen für die Steuerzahlerinnen und -zahler. Zwar bleibt der Grundfreibetrag gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 8004 Euro (16009 Euro bei Verheirateten mit gemeinsamer Veranlagung), es gibt jedoch in anderen Bereich teilweise erhebliche Änderungen, von denen in erster Linie Arbeitnehmer, Eltern und Vermieter profitieren.
Im Folgenden wollen wir Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Steueränderungen 2012 geben.

Die Kinderbetreuungskosten
Der Gesetzgeber hat die bisherigen Regelungen zur Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten gänzlich gekippt und komplett neu geregelt. Eltern müssen somit zukünftig nicht mehr nachweisen, wodurch Ihnen die Kinderbetreuungskosten entstanden sind, ein bloßer Nachweis über die Höhe der Kosten ist zukünftig ausreichend, um Kinderbetreuungskosten bis zu einer Höhe von 2/3 der entstandenen Kosten in Anrechnung zu bringen. Maximal werden hier 6000 Euro als Sonderausgaben anerkannt, wobei also 4000 Euro Berücksichtigung finden (2/3 von 6000).

Kindergeld / Kinderfreibetrag
Eine Änderung, die viele Eltern von Kindern in der Ausbildung freuen dürfte, besagt, dass die Kinderfreibeträge ab 2012 nicht mehr vom Einkommen der Kinder in Ausbildung abhängig sind. Konnte man bisher steuerliche Vorteile nur dann genießen, wenn das Kind maximal 8004 Euro im Jahr verdient, fällt diese Grenze ab 2012 weg. Das Gehalt spielt somit während der ersten Ausbildung keine Rolle mehr und die betroffenen Eltern können nun zusätzlich 924 Euro absetzen. Erst wenn es sich um eine zweite oder dritte Ausbildung handelt, müssen Sonderregelungen beachtet werden.

Arbeitnehmerpauschbetrag
Wer als Arbeitnehmer jeden Monat denselben Lohn hat, wird bei Durchsicht seiner Unterlagen feststellen, dass er bereits im Dezember mehr Netto vom Brutto übrig behalten hatte. Der Grund für diese Entwicklung ist, dass der Arbeitnehmerpauschbetrag rückwirkend ab 2011 von 920 auf nunmehr glatt 1000 Euro angehoben worden ist. Arbeitnehmer können somit nun 1000 Euro Arbeitnehmerpauschbetrag als Werbungskosten ohne Nachweis von der Steuer abziehen.
Der steuerliche Effekt dürfe jedoch in den kommenden Jahren eher gering ausfallen, da das zu versteuernde Einkommen der Arbeitnehmer sich durch diese Änderung gerade einmal um 80 Euro im Jahr verringert. Derjenige, dessen Werbungskosten über den 1000 Euro liegen, die als Arbeitnehmerpauschbetrag geltend gemacht werden können, hat sogar überhaupt keinen Vorteil, da er weiterhin alle Kosten durch entsprechende Quittungen belegen muss. Steuerzahler sollten daher die entsprechenden Belege sammeln und erst zum Jahresende prüfen, ob der Arbeitnehmerpauschbetrag überhaupt überschritten wird.

Vermieter
Auch als Vermieter kann man sich ab 2012 auf deutliche Steuervorteile freuen – vorausgesetzt man vermietet an nahe Verwandte. Wer eine Immobilie innerhalb der Familie vermietet, braucht ab 2012 keine Prognoserechnungen über die Gewinnerzielungsabsicht für die kommenden 30 Jahre mehr zu fürchten. Sofern die Miete mindestens 66% der ortsüblichen Miete für eine vergleichbare Wohnung / ein vergleichbares Haus beträgt und ein ordnungsgemäßer Mietvertrag geschlossen wurde, wird keinerlei Prognoserechnung mehr durchgeführt.

Anleger
Anleger müssen ihre bereits versteuerten Kapitaleinkünfte zukünftig nicht mehr in ihrer Steuererklärung angeben. In der Vergangenheit war dies immer dann nötig, wenn z.B. außergewöhnliche Belastungen für Krankheiten oder Kuren in Abzug gebracht werden sollten. Diese komplizierte Regelung wurde nunmehr ersatzlos gestrichen.

Pendler
Pendler haben zukünftig nicht mehr die Möglichkeit, zwischen den Abrechnungsarten zu wechseln. Entweder es wird eine Pauschale in Höhe von 30 Cent je Kilometer Arbeitsweg angesetzt, oder es werden die tatsächlichen Kosten, also die Tickets für Bus oder Bahn, in Abzug gebracht. Die Abrechnung wird für alle Pendler damit deutlich einfacher.

Nicht geändert
Zum Leidwesen vieler Steuerzahler wurde bisher keine Änderung bei den Intervallen zur Abgabe einer Steuererklärung beschlossen. Steuerzahler müssen also weiterhin jedes Jahr bis Ende Mai ihre Steuererklärung abgeben und können dies nicht, wie oft diskutiert wurde, nur alle zwei Jahre machen.

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