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Steuernachzahlungen vermeiden durch den neuen "Ehegattenfaktor"

Natürlich heißt es eigentlich nicht “Ehegattenfaktor”, sondern “Faktorverfahren für Ehegatten”. Das sogenannte Faktorverfahren soll ab 2010 Steuernachzahlungen für verheiratete Paare, sofern beide als Arbeitnehmer tätig sind, verhindern helfen. Was bedeutet es nun genau und wie funktioniert es?

Statt der Steuerklassenkombinationen III und V bzw. IV und IV ist nun auch die Kombination IV/IV-Faktor möglich. Sie soll sich vor allem für Ehepaare eignen, deren Einkommenshöhe sehr unterschiedlich ist, weil sich damit der Lohnsteuerabzug – anders als bei den bisherigen Verfahren und damit häufig verbundenen Einkommensteuernachzahlungen – relativ genau berechnen lässt. Und zwar mithilfe eines Faktors, der die Grundfreibeträge und steuermindernde Wirkung des Splittings bereits berücksichtigt. Er ergibt sich aus der voraussichtlichen Einkommensteuer im Splittingverfahren, geteilt durch die Summe der Lohnsteuer beider Ehegatten gemäß Steuerklasse IV. Dieser Faktor wird angewendet, wenn er unter 1 liegt und indem die jeweiligen Arbeitgeber der Eheleute die Lohnsteuer nach Steuerklasse IV ermitteln und sie durch Multiplikation mit dem auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Faktor mindern. Einen Wechsel der Steuerklasse nimmt zwar die Gemeinde vor, den Faktor trägt aber nur das Finanzamt ein.

Besonders geeignet ist das Faktorverfahren für Ehepaare, wenn der Partner mit Steuerklasse III mehr als 60 Prozent des gemeinsamen Bruttolohns verdient. Ehegatten, bei denen einer Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld) oder Elterngeld erhält, sollten in Steuerklasse III bleiben.

Das Bundesfinanzministerium stellt einen Online-Abgabenrechner zur Verfügung, mit dem sich die Lohnsteuer inklusive Faktorverfahren für Ehegatten im Voraus berechnen lässt.

Weitere Informationen:
Online-Rechner: Faktorverfahren für Ehegatten (04.11.2009, Website des Bundesfinanzministeriums, inkl. Downloadlinks zu den wichtigsten Fragen und Antworten sowie einem Merkblatt zur Steuerklassenwahl, das auch eine genaue Beschreibung zur Ermittlung des Faktors enthält)
Abgabenrechner (bereitgestellt durch das Bundesministerium der Finanzen zur Berechnung der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags sowie der Kirchensteuer auf das Arbeitseinkommen)
Finanztest Spezial Steuern 2010, Sonderheft zu A5222F, Februar 2010
Vgl. auch Blogbeitrag “Verheiratete Paare – Lohnsteuer sparen durch den Wechsel der Steuerklasse

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