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	<title>finanzen-versicherungen.info &#187; Steuern</title>
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		<title>Steuern: Pendlerpauschale wird auch bei längerem Weg zur Arbeit gezahlt</title>
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		<pubDate>Mon, 13 Feb 2012 17:44:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Pendlerpauschale]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern 2012]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern sparen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die meisten Berufspendler kennen das Problem. Nicht immer ist der kürzeste Weg zur Arbeit auch der schnellste. Besonders im Berufsverkehr kann eine kürzere Strecke auf der Autobahn deutlich länger dauern als ein Umweg auf der Landstraße, weil man im Stau steht. Auch ungünstige Ampelschaltungen können für Verzögerungen beim Weg in den Betrieb sorgen. Der Bundesfinanzhof [...]]]></description>
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<div id="attachment_1128" class="wp-caption alignleft" style="width: 230px"><img class="size-full wp-image-1128" title="Pendlerpauschale wird auch bei längerem Weg zur Arbeit gezahlt" src="http://finanzen-versicherungen.info/wp-content/2012/02/Pendlerpauschale-2012.jpg" alt="" width="220" height="146" /><p class="wp-caption-text">Pendlerpauschale wird auch bei längerem Weg zur Arbeit gezahlt</p></div>
<p>Die meisten Berufspendler kennen das Problem. Nicht immer ist der kürzeste Weg zur Arbeit auch der schnellste. Besonders im Berufsverkehr kann eine kürzere Strecke auf der Autobahn deutlich länger dauern als ein Umweg auf der Landstraße, weil man im Stau steht. Auch ungünstige Ampelschaltungen können für Verzögerungen beim Weg in den Betrieb sorgen. Der Bundesfinanzhof in München hat nun in einem Urteil klargestellt, dass Pendler aus diesem Grund nicht zwangsläufig immer den kürzesten Weg nehmen müssen.</p>
<h3>20 Minuten keine starre Frist mehr</h3>
<p>Bisher galt immer, dass die Pendlerpauschale nur für den jeweils kürzesten Weg zur Arbeit gezahlt wird. Längere Routen wurden von den Finanzämtern nur dann akzeptiert, wenn dabei eine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten herauskam. Diese starre Regelung benachteiligt nach Ansicht der Richter aber diejenigen Pendler, die kürzere Wege zur Arbeit haben. Logisch: Wer insgesamt vielleicht nur eine kurze Strecke fährt, kann unter Umständen in keinem Fall 20 Minuten einsparen. In ihrem Urteil haben die Richter daher ihre früheren Entscheidungen zu dem Thema konkretisiert. Demnach kann die Pendlerpauschale also auch dann gezahlt werden, wenn der längere Weg eindeutig verkehrsgünstiger sei.</p>
<h3>Auch längere Wege können verkehrsgünstiger sein</h3>
<p>Die bislang geforderte Einsparung von 20 Minuten sei nicht mehr in allen Fällen erforderlich, so der Bundesfinanzhof weiter. Bei der Beurteilung müsse stets der jeweilige Einzelfall berücksichtigt werden. Auch eine längere Strecke könne beispielsweise aufgrund von Baustellen oder ungünstigen Ampeln durchaus verkehrsgünstiger ausfallen. Dies gelte auch dann, wenn nur eine geringe Zeitersparnis dabei herauskomme. Grundsätzlich bleibe es allerdings bei der Praxis, dass die Pendlerpauschale von 30 Cent je Kilometer nur für die kürzeste Wegstrecke gezahlt werden könne. Diese Entscheidung wird künftig vielen Arbeitnehmern als Argumentationshilfe gegenüber dem Finanzamt dienen können.</p>

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		<title>Steuerliche Änderungen 2012</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 17:09:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerliche Änderungen 2012]]></category>
		<category><![CDATA[Steuertipps 2012]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie in nahezu jedem Jahr gibt es auch im Jahre 2012 wieder diverse Änderungen im Steuersystem. Zur Freude der Steuerzahler sind jedoch sämtliche Änderungen, die zum 01.01.2012 in Kraft getreten sind, entweder Vereinfachungen im Steuersystem, oder aber es handelt sich um Erleichterungen für die Steuerzahlerinnen und -zahler. Zwar bleibt der Grundfreibetrag gegenüber dem Vorjahr unverändert [...]]]></description>
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<glossarycode><div id="attachment_1115" class="wp-caption alignleft" style="width: 230px"><img class="size-full wp-image-1115" title="Stuertipps-2012" src="http://finanzen-versicherungen.info/wp-content/2012/01/Stuertipps-2012.jpg" alt="Steuerliche Änderungen 2012" width="220" height="147" /><p class="wp-caption-text">Steuerliche Änderungen 2012</p></div>
<p><em><strong>Wie in nahezu jedem Jahr gibt es auch im Jahre 2012 wieder diverse Änderungen im Steuersystem. Zur Freude der Steuerzahler sind jedoch sämtliche Änderungen, die zum 01.01.2012 in Kraft getreten sind, entweder Vereinfachungen im Steuersystem, oder aber es handelt sich um Erleichterungen für die Steuerzahlerinnen und -zahler.</strong></em> Zwar bleibt der Grundfreibetrag gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 8004 Euro (16009 Euro bei Verheirateten mit gemeinsamer Veranlagung), es gibt jedoch in anderen Bereich teilweise erhebliche Änderungen, von denen in erster Linie Arbeitnehmer, Eltern und Vermieter profitieren.<br />
Im Folgenden wollen wir Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Steueränderungen 2012 geben.</p>
<p><strong>Die Kinderbetreuungskosten</strong><br />
Der Gesetzgeber hat die bisherigen Regelungen zur Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten gänzlich gekippt und komplett neu geregelt. Eltern müssen somit zukünftig nicht mehr nachweisen, wodurch Ihnen die Kinderbetreuungskosten entstanden sind, ein bloßer Nachweis über die Höhe der Kosten ist zukünftig ausreichend, um Kinderbetreuungskosten bis zu einer Höhe von 2/3 der entstandenen Kosten in Anrechnung zu bringen. Maximal werden hier 6000 Euro als Sonderausgaben anerkannt, wobei also 4000 Euro Berücksichtigung finden (2/3 von 6000).</p>
<p><strong>Kindergeld / Kinderfreibetrag</strong><br />
Eine Änderung, die viele Eltern von Kindern in der Ausbildung freuen dürfte, besagt, dass die Kinderfreibeträge ab 2012 nicht mehr vom Einkommen der Kinder in Ausbildung abhängig sind. Konnte man bisher steuerliche Vorteile nur dann genießen, wenn das Kind maximal 8004 Euro im Jahr verdient, fällt diese Grenze ab 2012 weg. Das Gehalt spielt somit während der ersten Ausbildung keine Rolle mehr und die betroffenen Eltern können nun zusätzlich 924 Euro absetzen. Erst wenn es sich um eine zweite oder dritte Ausbildung handelt, müssen Sonderregelungen beachtet werden.</p>
<p><strong>Arbeitnehmerpauschbetrag</strong><br />
Wer als Arbeitnehmer jeden Monat denselben Lohn hat, wird bei Durchsicht seiner Unterlagen feststellen, dass er bereits im Dezember mehr Netto vom Brutto übrig behalten hatte. Der Grund für diese Entwicklung ist, dass der Arbeitnehmerpauschbetrag rückwirkend ab 2011 von 920 auf nunmehr glatt 1000 Euro angehoben worden ist. Arbeitnehmer können somit nun 1000 Euro Arbeitnehmerpauschbetrag als <a class="glossaryLink" href="http://finanzen-versicherungen.info/lexikon/werbungskosten" title="Definition: Werbungskosten">Werbungskosten</a> ohne Nachweis von der Steuer abziehen.<br />
Der steuerliche Effekt dürfe jedoch in den kommenden Jahren eher gering ausfallen, da das zu versteuernde Einkommen der Arbeitnehmer sich durch diese Änderung gerade einmal um 80 Euro im Jahr verringert. Derjenige, dessen Werbungskosten über den 1000 Euro liegen, die als Arbeitnehmerpauschbetrag geltend gemacht werden können, hat sogar überhaupt keinen Vorteil, da er weiterhin alle Kosten durch entsprechende Quittungen belegen muss. Steuerzahler sollten daher die entsprechenden Belege sammeln und erst zum Jahresende prüfen, ob der Arbeitnehmerpauschbetrag überhaupt überschritten wird.</p>
<p><strong>Vermieter</strong><br />
Auch als Vermieter kann man sich ab 2012 auf deutliche Steuervorteile freuen &#8211; vorausgesetzt man vermietet an nahe Verwandte. Wer eine Immobilie innerhalb der Familie vermietet, braucht ab 2012 keine Prognoserechnungen über die Gewinnerzielungsabsicht für die kommenden 30 Jahre mehr zu fürchten. Sofern die Miete mindestens 66% der ortsüblichen Miete für eine vergleichbare Wohnung / ein vergleichbares Haus beträgt und ein ordnungsgemäßer Mietvertrag geschlossen wurde, wird keinerlei Prognoserechnung mehr durchgeführt.</p>
<p><strong>Anleger</strong><br />
Anleger müssen ihre bereits versteuerten Kapitaleinkünfte zukünftig nicht mehr in ihrer Steuererklärung angeben. In der Vergangenheit war dies immer dann nötig, wenn z.B. außergewöhnliche Belastungen für Krankheiten oder Kuren in Abzug gebracht werden sollten. Diese komplizierte Regelung wurde nunmehr ersatzlos gestrichen.</p>
<p><strong>Pendler</strong><br />
Pendler haben zukünftig nicht mehr die Möglichkeit, zwischen den Abrechnungsarten zu wechseln. Entweder es wird eine Pauschale in Höhe von 30 Cent je Kilometer Arbeitsweg angesetzt, oder es werden die tatsächlichen Kosten, also die Tickets für Bus oder Bahn, in Abzug gebracht. Die Abrechnung wird für alle Pendler damit deutlich einfacher.</p>
<p><strong>Nicht geändert</strong><br />
Zum Leidwesen vieler Steuerzahler wurde bisher keine Änderung bei den Intervallen zur Abgabe einer Steuererklärung beschlossen. Steuerzahler müssen also weiterhin jedes Jahr bis Ende Mai ihre Steuererklärung abgeben und können dies nicht, wie oft diskutiert wurde, nur alle zwei Jahre machen.</p></glossarycode>
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		<title>Lohnsteuerkarte ade</title>
		<link>http://finanzen-versicherungen.info/lohnsteuerkarte-ade-798</link>
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		<pubDate>Thu, 04 Nov 2010 18:06:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer Änderungen]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuerkarte]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuerkarte 2011]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuerkarte 2012]]></category>

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		<description><![CDATA[Für gewöhnlich finden Arbeitnehmer jedes Jahr im Herbst die Lohnsteuerkarte für das kommende Jahr in ihrem Briefkasten. Auf der Lohnsteuerkarte informiert die Stadt bzw. die Gemeinde über den Familienstand, die Steuerklasse und mögliche Freibeträge. Der Angestellte muss die Lohnsteuerkarte seinem Arbeitgeber aushändigen, so dass dieser Kenntnis darüber bekommt, wie viel vom Lohn des Arbeitnehmers das [...]]]></description>
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<glossarycode><glossarycode><div id="attachment_799" class="wp-caption alignleft" style="width: 230px"><img class="size-full wp-image-799" title="lohnsteuerkarte-ade" src="http://finanzen-versicherungen.info/wp-content/2010/11/lohnsteuerkarte-ade.jpg" alt="" width="220" height="146" /><p class="wp-caption-text">Lohnsteuerkarte ade? Ab 2012 wird sich etwas ändern.</p></div>
<p>Für gewöhnlich finden Arbeitnehmer jedes Jahr im Herbst die Lohnsteuerkarte für das kommende Jahr in ihrem Briefkasten. Auf der Lohnsteuerkarte informiert die Stadt bzw. die Gemeinde über den Familienstand, die Steuerklasse und mögliche Freibeträge. Der Angestellte muss die Lohnsteuerkarte seinem Arbeitgeber aushändigen, so dass dieser Kenntnis darüber bekommt, wie viel vom Lohn des Arbeitnehmers das Finanzamt bekommt und wie viel netto ausbezahlt werden darf.</p>
<p>Dieses Jahr jedoch werden keine Lohnsteuerkarten mehr verschickt. Mit der Lohnsteuerkarte 2010 wurde die Ära der bunten Pappkarten beendet. Per Gesetz wurde die Entscheidung getroffen, dass zukünftig auf ein elektronisches Verfahren umgestellt wird, jedoch erst ab 2012. Von daher gibt es für das Jahr 2011 Übergangsregeln.</p>
<p><em><strong>Die wichtigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.</strong></em></p>
<ul>
<li><strong>Wenn es für 2011 keine Lohnsteuerkarten mehr gibt, braucht der Arbeitnehmer also auch nichts abzugeben?</strong> Jein. Es gilt dieselbe wie für das Jahr 2010, diese behält der Arbeitgeber demnach ein weiteres Jahr.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Der Arbeitnehmer muss folglich nichts unternehmen?</strong> Wenn es bei ihm keine Veränderungen gegeben hat bezüglich Lohnsteuerklasse, Anzahl der Kinder oder die bisher vermerkten Freibeträge, muss der Arbeitnehmer nichts tun.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Worauf muss bei einer Eheschließung geachtet werden?</strong> Wenn man im Jahr 2010 die Ehe geschlossen hat bzw. noch bis Jahresende oder im Jahr 2011 zu heiraten beabsichtigt, muss nachgedacht werden, was für eine Steuerklasse man in Zukunft haben will. Ehepaare haben die Wahl, dass entweder beide die Steuerklasse vier wählen bzw. die Kombination IV/IV- Faktor, oder einer nimmt Steuerklasse drei und der andere Steuerklasse fünf. Falls die Steuerklasse gewechselt wird, muss man dies natürlich dem Finanzamt mitteilen.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Worauf muss man bei einer Trennung achten? </strong>Dasselbe gilt laut Vermerk des Lohnsteuer- und <a class="glossaryLink" href="http://finanzen-versicherungen.info/lexikon/einkommensteuer" title="Definition: Einkommensteuer">Einkommensteuerhilfe</a> &#8211; Rings Deutschlands (LHRD) für Ehepaare, welche sich 2010 dauerhaft getrennt haben und welche bisher in der Steuerklasse drei oder vier eingestuft waren. Diese sind verpflichtet, im Jahr 2011 in die Steuerklasse eins oder zwei zu wechseln. Dies ist dem Finanzamt selbstverständlich mitzuteilen. Wer seinen Ehepartner im Jahr 2009 durch Tod verloren hat, hatte 2010 noch die Möglichkeit durch Witwensplitting in der Steuerklasse drei eingestuft zu werden. Doch ab 2011 wird man als Alleinstehende/-r in die Steuerklasse eins oder zwei eingestuft. Dieser Wechsel muss vom Finanzamt auch auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Was gilt es bei der Geburt eines Kindes zu tun? </strong>Frischgebackene Eltern müssen das Finanzamt über die Geburt ihres Kindes unterrichten, so dass das Kind auf der Lohnsteuerkarte für den Kinderfreibetrag eingetragen wird.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Ist eine Änderung bei der Verringerung eines <a class="glossaryLink" href="http://finanzen-versicherungen.info/lexikon/freibetrag" title="Definition: Freibetrag">Freibetrags</a> vorzunehmen? </strong>Jein. Wenn sich zum Beispiel die Fahrtkosten auf Grund eines Umzugs minimiert haben und auf der Lohnsteuerkarte 2010 noch der höhere Freibetrag vermerkt ist, so sollte ihn der Arbeitnehmer aus eigenem Interesse ändern lassen, damit er nicht Gefahr läuft, für 2011 eine Steuernachzahlung leisten zu müssen.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Was gilt es bei einem Jobwechsel zu beachten? </strong>Wenn man 2011 ein neues Arbeitsverhältnis beginnt, händigt man seinem neuen Chef einfach die Lohnsteuerkarte 2010 aus.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Worauf müssen Berufsanfänger achten?</strong> Nimmt man 2011 zum ersten Mal eine Arbeit auf, verfügt man freilich noch über keine Lohnsteuerkarte. Der potenzielle Arbeitnehmer kontaktiert das Finanzamt, damit dieses ihm dann auf Antrag eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug ausstellt.</li>
</ul></glossarycode></glossarycode>
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		</item>
		<item>
		<title>Steuernachzahlungen vermeiden durch den neuen &#8220;Ehegattenfaktor&#8221;</title>
		<link>http://finanzen-versicherungen.info/steuernachzahlungen-vermeiden-durch-den-neuen-ehegattenfaktor-717</link>
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		<pubDate>Tue, 11 May 2010 20:19:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Ehegattenfaktor]]></category>
		<category><![CDATA[Faktorverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern sparen 2010]]></category>

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		<description><![CDATA[Natürlich heißt es eigentlich nicht &#8220;Ehegattenfaktor&#8221;, sondern &#8220;Faktorverfahren für Ehegatten&#8221;. Das sogenannte Faktorverfahren soll ab 2010 Steuernachzahlungen für verheiratete Paare, sofern beide als Arbeitnehmer tätig sind, verhindern helfen. Was bedeutet es nun genau und wie funktioniert es? Statt der Steuerklassenkombinationen III und V bzw. IV und IV ist nun auch die Kombination IV/IV-Faktor möglich. Sie [...]]]></description>
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<glossarycode><div id="attachment_718" class="wp-caption alignleft" style="width: 230px"><img class="size-full wp-image-718" title="geld-steuern-sparen" src="http://finanzen-versicherungen.info/wp-content/2010/03/geld-steuern-sparen.jpg" alt="" width="220" height="147" /><p class="wp-caption-text">Steuernachzahlungen vermeiden durch den neuen &quot;Ehegattenfaktor&quot;</p></div>
<p>Natürlich heißt es eigentlich nicht &#8220;Ehegattenfaktor&#8221;, sondern &#8220;Faktorverfahren für Ehegatten&#8221;. Das sogenannte Faktorverfahren soll ab 2010 Steuernachzahlungen für verheiratete Paare, sofern beide als Arbeitnehmer tätig sind, verhindern helfen. Was bedeutet es nun genau und wie funktioniert es?</p>
<p>Statt der Steuerklassenkombinationen III und V bzw. IV und IV ist nun auch die Kombination IV/IV-Faktor möglich. Sie soll sich vor allem für Ehepaare eignen, deren Einkommenshöhe sehr unterschiedlich ist, weil sich damit der Lohnsteuerabzug &#8211; anders als bei den bisherigen Verfahren und damit häufig verbundenen <a class="glossaryLink" href="http://finanzen-versicherungen.info/lexikon/einkommensteuer" title="Definition: Einkommensteuer">Einkommensteuernachzahlungen</a> &#8211; relativ genau berechnen lässt. Und zwar mithilfe eines Faktors, der die Grundfreibeträge und steuermindernde Wirkung des Splittings bereits berücksichtigt. Er ergibt sich aus der voraussichtlichen Einkommensteuer im Splittingverfahren, geteilt durch die Summe der Lohnsteuer beider Ehegatten gemäß Steuerklasse IV. Dieser Faktor wird angewendet, wenn er unter 1 liegt und indem die jeweiligen Arbeitgeber der Eheleute die Lohnsteuer nach Steuerklasse IV ermitteln und sie durch Multiplikation mit dem auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Faktor mindern. Einen Wechsel der Steuerklasse nimmt zwar die Gemeinde vor, den Faktor trägt aber nur das Finanzamt ein.</p>
<p>Besonders geeignet ist das Faktorverfahren für Ehepaare, wenn der Partner mit Steuerklasse III mehr als 60 Prozent des gemeinsamen Bruttolohns verdient. Ehegatten, bei denen einer Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld) oder Elterngeld erhält, sollten in Steuerklasse III bleiben.</p>
<p>Das Bundesfinanzministerium stellt einen Online-Abgabenrechner zur Verfügung, mit dem sich die Lohnsteuer inklusive Faktorverfahren für Ehegatten im Voraus berechnen lässt.</p>
<p><em><strong>Weitere Informationen:</strong></em><br />
<a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/091006__Promo__Faktorverfahren.html" target="_blank">Online-Rechner: Faktorverfahren für Ehegatten</a> (04.11.2009, Website des Bundesfinanzministeriums, inkl. Downloadlinks zu den wichtigsten Fragen und Antworten sowie einem Merkblatt zur Steuerklassenwahl, das auch eine genaue Beschreibung zur Ermittlung des Faktors enthält)<br />
<a href="https://www.abgabenrechner.de/" target="_blank">Abgabenrechner</a> (bereitgestellt durch das Bundesministerium der Finanzen zur Berechnung der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags sowie der Kirchensteuer auf das Arbeitseinkommen)<br />
Finanztest Spezial Steuern 2010, Sonderheft zu A5222F, Februar 2010<br />
Vgl. auch Blogbeitrag &#8220;<a href="http://finanzen-versicherungen.info/verheiratete-paare-lohnsteuer-sparen-durch-den-wechsel-der-steuerklasse-566">Verheiratete Paare &#8211; Lohnsteuer sparen durch den Wechsel der Steuerklasse</a>&#8220;</p></glossarycode>
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		</item>
		<item>
		<title>Erbschaftsteuer &#8211; niedrigere Steuersätze für die Steuerklasse II ab 01.01.2010</title>
		<link>http://finanzen-versicherungen.info/erbschaftsteuer-niedrigere-steuersatze-fur-die-steuerklasse-ii-ab-01-01-2010-640</link>
		<comments>http://finanzen-versicherungen.info/erbschaftsteuer-niedrigere-steuersatze-fur-die-steuerklasse-ii-ab-01-01-2010-640#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 22 Mar 2010 15:02:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaftsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaftsteuer 2010]]></category>
		<category><![CDATA[Stuerklasse II]]></category>
		<category><![CDATA[Veränderungen Steuerklasse II]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://finanzen-versicherungen.info/?p=640</guid>
		<description><![CDATA[Auch wenn die Erbschaftsteuerreform bereits zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist &#8211; einige ihrer Änderungen gelten erst seit Anfang 2010. Hierzu gehört vor allem die Senkung der einzelnen Steuersätze in der Steuerklasse II. In den Steuerklassen I und III hat sich gegenüber 2009 nichts geändert. Die Steuerklasse II gilt bei Erbschaften und Schenkungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<glossarycode><p>Auch wenn die <a class="glossaryLink" href="http://finanzen-versicherungen.info/lexikon/erbschaftsteuer" title="Definition: Erbschaftsteuer">Erbschaftsteuerreform</a> bereits zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist &#8211; einige ihrer Änderungen gelten erst seit Anfang 2010. Hierzu gehört vor allem die Senkung der einzelnen Steuersätze in der Steuerklasse II. In den Steuerklassen I und III hat sich gegenüber 2009 nichts geändert. Die Steuerklasse II gilt bei Erbschaften und Schenkungen an</p>
<p>- Geschwister,<br />
- Geschwisterkinder (Nichten, Neffen),<br />
- Eltern, Großeltern (Steuerklasse II nur bei Schenkungen, bei Erbschaften Steuerklasse I)<br />
- Stiefeltern,<br />
- Schwiegerkinder,<br />
- Schwiegereltern und<br />
- geschiedene Ehegatten.</p>
<p>Die Höhe des anzusetzenden Steuersatzes für diese Gruppe ist abhängig von dem vererbten bzw. verschenkten Betrag. Mit der neuen Erbschaftsteuerregelung hatte sich für sie die Höhe des Steuerfreibetrags zwar nahezu verdoppelt &#8211; von 10.300 Euro auf 20.000 Euro -, dafür waren gleichzeitig auch die Steuersätze kräftig gestiegen: von 12 bis maximal 40 Prozent auf 30 oder 50 Prozent je nach Höhe des Betrags. Die neuen Steuersätze der Steuerklasse II betragen seit dem 1. Januar 2010 nur noch 15 bis 43 Prozent.</p>
<p>Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der Steuersätze der Steuerklasse II abhängig von der Höhe des zu versteuernden Vermögens:</p>
<table style="width: 619px; height: 160px;" border="1" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td style="background-color: #e6e6e6; width: 247px;" colspan="2" valign="top">bis   01.01.2009</td>
<td style="background-color: #e6e6e6; width: 256px;" colspan="2" valign="top">ab   01.01.2009</td>
<td style="background-color: #6dcff6; width: 116px;" valign="top">ab   01.01.2010</td>
</tr>
<tr>
<td width="163" valign="top">Höhe   des zu versteuernden Betrags in Euro bis &#8230;</td>
<td width="84" valign="top">Steuersatz   in Prozent</td>
<td width="168" valign="top">Höhe   des zu versteuernden Betrags in Euro bis &#8230;</td>
<td width="88" valign="top">Steuersatz   in Prozent</td>
<td width="116" valign="top">Steuersatz<br />
in Prozent</td>
</tr>
<tr>
<td width="163" valign="top">52.000</td>
<td width="84" valign="top">12</td>
<td width="168" valign="top">75.000</td>
<td width="88" valign="top">30</td>
<td width="116" valign="top">15</td>
</tr>
<tr>
<td width="163" valign="top">256.000</td>
<td width="84" valign="top">17</td>
<td width="168" valign="top">300.000</td>
<td width="88" valign="top">30</td>
<td width="116" valign="top">20</td>
</tr>
<tr>
<td width="163" valign="top">512.000</td>
<td width="84" valign="top">22</td>
<td width="168" valign="top">600.000</td>
<td width="88" valign="top">30</td>
<td width="116" valign="top">25</td>
</tr>
<tr>
<td width="163" valign="top">5.113.000</td>
<td width="84" valign="top">27</td>
<td width="168" valign="top">6.000.000</td>
<td width="88" valign="top">30</td>
<td width="116" valign="top">30</td>
</tr>
<tr>
<td width="163" valign="top">12.783.000</td>
<td width="84" valign="top">32</td>
<td width="168" valign="top">13.000.000</td>
<td width="88" valign="top">50</td>
<td width="116" valign="top">35</td>
</tr>
<tr>
<td width="163" valign="top">25.565.000</td>
<td width="84" valign="top">37</td>
<td width="168" valign="top">26.000.000</td>
<td width="88" valign="top">50</td>
<td width="116" valign="top">40</td>
</tr>
<tr>
<td width="163" valign="top">über   25.565.000</td>
<td width="84" valign="top">40</td>
<td width="168" valign="top">über   26 Millionen</td>
<td width="88" valign="top">50</td>
<td width="116" valign="top">43</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><strong><em>Weitere Informationen:</em></strong><br />
<a href="http://www.sparbuch.de/steuern/familien/131-wiederholen-ist-gestohlen?showall" target="_blank">Wiederholen ist gestohlen. Wie Sie die Erbschaftsteuer legal aushebeln</a> (auf www.sparbuch.de vom 04.01.2010)<br />
<a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Erbschaft__Schenkungssteuerrecht/081__Erbschaftsteuer.html" target="_blank">Neuregelung der Erbschaftsteuer am 1. Januar 2009 in Kraft getreten</a> (Bundesministerium der Finanzen, Veröffentlichung vom 8.1.2009)<br />
<a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_316/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Erbschaft__Schenkungssteuerrecht/080__Erbschaftsteuer__anl,templateId=raw,property=publicationFile.pdf" target="_blank">Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts</a> (PDF zum Download auf der Website des Finanzministeriums)</p></glossarycode>
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		</item>
		<item>
		<title>Weniger Steuern ab 2010: höhere Freibeträge für Alleinstehende, Ehepaare und Eltern &#8211; spätere Steuerpflicht für Rentner</title>
		<link>http://finanzen-versicherungen.info/weniger-steuern-ab-2010-hohere-freibetrage-fur-alleinstehende-ehepaare-und-eltern-spatere-steuerpflicht-fur-rentner-624</link>
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		<pubDate>Mon, 22 Feb 2010 11:47:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Änderungen 2010]]></category>
		<category><![CDATA[Grundfreibetrag]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderfreibetrag]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerveränderungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Grundfreibetrag Der Grundfreibetrag ist das Einkommen, bis zu dessen Höhe keine Steuern gezahlt werden müssen. Er beträgt seit dem 1. Januar 2010 8.004 Euro für Alleinstehende bzw. 16.009 Euro für Ehepaare. Damit sind pro Steuerzahler in diesem Jahr 170 Euro mehr steuerfrei als im Jahr 2009 (7.834 Euro; bis 2008: 7.664 Euro). Gleichzeitig sind die [...]]]></description>
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<div id="attachment_626" class="wp-caption alignleft" style="width: 230px"><img class="size-full wp-image-626" title="finanzamt-2" src="http://finanzen-versicherungen.info/wp-content/2010/02/finanzamt-2.jpg" alt="" width="220" height="147" /><p class="wp-caption-text">Höhere Freibeträge für Alleinstehende, Ehepaare und Eltern. </p></div>
<p><strong>Grundfreibetrag</strong><br />
Der Grundfreibetrag ist das Einkommen, bis zu dessen Höhe keine Steuern gezahlt werden müssen. Er beträgt seit dem 1. Januar 2010 8.004 Euro für Alleinstehende bzw. 16.009 Euro für Ehepaare. Damit sind pro Steuerzahler in diesem Jahr 170 Euro mehr steuerfrei als im Jahr 2009 (7.834 Euro; bis 2008: 7.664 Euro). Gleichzeitig sind die persönlichen Steuersätze 2010 etwas niedriger als 2009, der Eingangssteuersatz beträgt zum Beispiel 14 statt 15 Prozent. Der Spitzensteuersatz von 45 Prozent wird ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 250.730 Euro (Alleinstehende, bei Verheirateten ab dem doppelten Einkommen; 2009: 250.400 Euro).</p>
<p><strong>Kinderfreibetrag</strong><br />
Mit Eltern meint der Staat es in diesem Jahr gut. Mit der neuerlichen Kindergelderhöhung um 20 Euro von 164 auf 184 Euro fürs erste und zweite Kind, auf 190 Euro fürs dritte und auf 215 Euro für jedes weitere Kind wurde auch die jährlichen Freibeträge von 6.024 auf 7.008 Euro angehoben (Kinderfreibetrag: 4.368 statt bisher 3.864 Euro; Ausbildungsfreibetrag: 2.640 statt bisher 2.160 Euro).</p>
<p>Darüber hinaus erhalten Eltern für ein volljähriges Kind bis 25 Jahre, das sich in der Ausbildung befindet oder einen Freiwilligendienst absolviert, das Kindergeld beziehungsweise den Kinderfreibetrag, wenn dessen Einkommen 8.004 Euro nicht übersteigt (2009: 7.680 Euro).</p>
<p><strong>Steuerpflicht für Rentner </strong><br />
Analog zur Anhebung des Grundfreibetrags unterliegen alleinstehende Rentner ab 2010 erst bei Einkünften von mehr als 8.004 Euro der Steuerpflicht und müssen auch ab dieser Einkunftshöhe erst eine Steuererklärung machen, wenn sie ihre Rente bzw. Einnahmen ohne Steuerkarte erhalten. Für Rentnerehepaare liegt die Grenze entsprechend bei Einkünften von 16.009 Euro (2009 lag sie bei Renteneinkünften von 7.348 bzw. 15.669 Euro).</p>
<p><em>Weitere Informationen:</em><br />
<a href="http://www.test.de/themen/steuern-recht/test/-Steueraenderungen-2010/1798094/1798094/1803415" target="_blank">Steueränderungen 2010. Mehr absetzbar</a> (Stiftung Warentest vom 08.09.2009)<br />
<a href="http://www.sparbuch.de/steuern/33-allgemein/132-was-sich-im-steuerjahr-2010-alles-aendert" target="_blank">Das gilt im Steuerjahr 2010. Wo Steuerzahler in diesem Jahr sparen können</a> (auf www.sparbuch.de vom 07.01.2010)</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Steuerfreibetrag für bürgerschaftliches Engagement &#8211; die Ehrenamtspauschale</title>
		<link>http://finanzen-versicherungen.info/steuerfreibetrag-fur-burgerschaftliches-engagement-die-ehrenamtspauschale-596</link>
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		<pubDate>Wed, 10 Feb 2010 14:01:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[ehrenamliches Engagement]]></category>
		<category><![CDATA[Ehrenamtspauschale]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerfreibetrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Viele Bereiche des sozialen und kulturellen Lebens in Deutschland funktionieren nur aufgrund zahlreicher freiwilliger Helfer: Mindestens geschätzte 16 Prozent der Bundesbürger sind ehrenamtlich tätig. Viele davon arbeiten für gemeinnützige Vereine, kirchliche oder öffentliche Einrichtungen. Um ihr Engagement auch finanziell ein wenig anzuerkennen, hat der Gesetzgeber 2007 die Grundlage zur Zahlung einer Ehrenamtspauschale geschaffen, die bis [...]]]></description>
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<glossarycode><div id="attachment_599" class="wp-caption alignleft" style="width: 230px"><img class="size-full wp-image-599 " title="Steuerfreibetrag fuer buergerschaftliches Engagement" src="http://finanzen-versicherungen.info/wp-content/2009/11/steuern.jpg" alt="steuern" width="220" height="165" /><p class="wp-caption-text">Finanzielle Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch die Ehrenamtpauschale</p></div>
<p>Viele Bereiche des sozialen und kulturellen Lebens in Deutschland funktionieren nur aufgrund zahlreicher freiwilliger Helfer: Mindestens geschätzte 16 Prozent der Bundesbürger sind ehrenamtlich tätig. Viele davon arbeiten für gemeinnützige Vereine, kirchliche oder öffentliche Einrichtungen. Um ihr Engagement auch finanziell ein wenig anzuerkennen, hat der Gesetzgeber 2007 die Grundlage zur Zahlung einer Ehrenamtspauschale geschaffen, die bis zu einer Höhe von insgesamt 500 Euro pro Jahr unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und <a class="glossaryLink" href="http://finanzen-versicherungen.info/lexikon/sozialversicherung" title="Definition: Sozialversicherung">sozialversicherungsfrei</a> ist.</p>
<p>Dieser Ehrenamtsfreibetrag kann für diejenigen interessant sein, die aufgrund der Art ihrer Tätigkeit keine Übungsleiterpauschale erhalten können. Diese ist bis zu einer Höhe von 2.100 Euro pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei für sogenannte begünstigte Tätigkeiten als Übungsleiter (Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder ähnliche Tätigkeiten mit pädagogischer Ausrichtung), im künstlerischen Bereich oder als Pflegekraft alter, kranker oder behinderter Menschen.</p>
<p>Durch die Ehrenamtspauschale besteht nun die Möglichkeit, auch für andere im Rahmen eines Ehrenamtes geleistete Tätigkeiten eine Aufwandsentschädigung von der Steuer absetzen zu können. Hierzu gehören zum Beispiel Tätigkeiten als Vorstand oder Schatzmeister eines Vereins, als Reinigungs- und Fahrdienst oder auch als Platzwart eines Sportvereins. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke erfolgt &#8211; bei  einer gemeinnützigen öffentlich-rechtlichen oder kirchlichen Einrichtung bzw. einem solchen Verein. Die Tätigkeit muss dabei nebenberuflich ausgeübt werden. Das heißt, sie darf nicht mehr als 13 Stunden pro Woche umfassen. &#8220;Nebenberuflich&#8221; heißt hierbei aber nicht, dass der Ehrenamtler einen Hauptberuf haben muss &#8211; auch Rentner oder Studenten können nebenberuflich tätig sein.</p>
<p>Nicht zuletzt kann der Aufwandsentschädigte einem finanziell schlecht ausgestatteten Verein die Pauschale auch als Spende zurückzahlen und so zumindest die Spende von der Steuer absetzen. Siehe hierzu auch die Presseinformation 15/2009 des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V.: <a href="http://www.steuerzahler-baden-wuerttemberg.de/webcom/show_article.php/_c-1706/_nr-15/_p-1/i.html" target="_blank">Spendenabzug bei ehrenamtlicher Tätigkeit</a>. Bei Aufwandsentschädigungen für Vorstandsmitglieder gemeinnütziger Vereine ist jedoch immer Voraussetzung, dass die Vereinssatzung dies ausdrücklich zulässt, damit die Gemeinnützigkeit nicht aberkannt wird. Ausführliche Informationen hierzu enthält die vom Finanzministerium Baden-Württemberg herausgegebene Broschüre &#8220;<a href="http://www.finanzministerium.baden-wuerttemberg.de/fm7/2347/AT_Ehrenamtsfreibetrag.pdf" target="_blank">Der aktuelle Tipp. Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nr. 26a EstG Anforderungen an die Satzung steuerbegünstigter Vereine</a>&#8221; vom November 2009.</p>
<p>Weitere Informationen:<br />
<a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_55100/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Alltag__und__Ehrenamt/Ehrenamt/005__ehrenamt.html?__nnn=true" target="_blank">Wer kann Übungsleiterpauschale und Ehrenamtpauschale geltend machen? Ein Überblick</a> (Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen)</p></glossarycode>
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		<item>
		<title>Achtung beim Elterngeld &#8211; Partner muss es indirekt mitversteuern</title>
		<link>http://finanzen-versicherungen.info/achtung-beim-elterngeld-partner-muss-es-indirekt-mitversteuern-602</link>
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		<pubDate>Fri, 08 Jan 2010 16:09:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
		<category><![CDATA[Erziehungsgeld]]></category>
		<category><![CDATA[steuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Familien werden seit 2007 finanziell stärker unterstützt. Statt zuvor pauschal 300 Euro Erziehungsgeld erhält seither der Elternteil, der den Erziehungsurlaub nimmt, vom Staat 67 Prozent seines vorherigen Nettoeinkommens als Elterngeld &#8211; mindestens jedoch 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat. Dieses Elterngeld ist steuer- und sozialabgabenfrei. Doch nicht alle wissen, dass sich das Finanzamt [...]]]></description>
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<glossarycode><p><img class="alignleft size-full wp-image-604" title="familie" src="http://finanzen-versicherungen.info/wp-content/2009/11/familie.jpg" alt="familie" width="220" height="153" />Familien werden seit 2007 finanziell stärker unterstützt. Statt zuvor pauschal 300 Euro Erziehungsgeld erhält seither der Elternteil, der den Erziehungsurlaub nimmt, vom Staat 67 Prozent seines vorherigen Nettoeinkommens als Elterngeld &#8211; mindestens jedoch 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat. Dieses Elterngeld ist steuer- und sozialabgabenfrei. Doch nicht alle wissen, dass sich das Finanzamt etwas davon über die <a class="glossaryLink" href="http://finanzen-versicherungen.info/lexikon/einkommensteuer" title="Definition: Einkommensteuer">Einkommensteuer</a> desjenigen Partners zurückholt, der weiterarbeitet. Das Elterngeld unterliegt einkommensteuerrechtlich nämlich dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Elterngeld zum Einkommen des Partners erstmal hinzugerechnet wird. Daraus ermittelt das Finanzamt den Steuersatz, der theoretisch für das Einkommen plus Elterngeld anfiele. Dieser Steuersatz wird dann auf das Einkommen (ohne Elterngeld) angewendet. Ein vereinfachtes Rechenbeispiel: Der weiterarbeitende Elternteil müsste sein Jahreseinkommen von 40.000 Euro brutto normalerweise zu 24 Prozent versteuern. Erhält der andere beispielsweise in dem Jahr 6.000 Euro Elterngeld, tut das Finanzamt so, als läge das Jahreseinkommen bei 46.000 Euro, die mit einem Steuersatz von 26 Prozent zu versteuern sind. Demzufolge wird auch dann das tatsächliche Einkommen des arbeitenden Elternteils für das Jahr, in dem Elterngeld bezogen wird, mit 26 Prozent besteuert. Das machte im Beispiel ungefähr 800 Euro Einkommensteuer mehr aus. Anders ausgedrückt: Auf das Elterngeld fielen damit indirekt rund 13 Prozent Steuern an.</p>
<p>Ob auch der Sockelbetrag von 300 Euro dem Progressionsvorbehalt unterliegt, ist derzeit umstritten und muss beim Bundesverfassungsgericht geklärt werden. Bis dahin empfiehlt es sich, gegen Steuerbescheide, bei denen das Finanzamt den Sockelbetrag miteinbezogen hat, innerhalb der üblichen Frist Einspruch einzulegen. Nur dann besteht später ein Anspruch auf Erstattung möglicherweise zu viel gezahlter Steuern. Der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. hat einen <a href="http://www.steuerzahler.de/Einbeziehung-des-Mindestelterngeldes-in-den-Progressionsvorbehalt/20030c23384i1p83/index.html" target="_blank">Musterbrief</a> vorformuliert, den Sie als Grundlage für den Einspruch gegen einen entsprechenden Steuerbescheid verwenden können.</p>
<p>Allgemeine und ausführliche Informationen zum Elterngeld finden Sie beispielsweise auf der <a href="http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Service/rechner,did=76746.html" target="_blank">Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</a> sowie auf dem ebenfalls vom Familienministerium betriebenen Portal <a href="http://www.familien-wegweiser.de/" target="_blank">www.familien-wegweiser.de</a>.</p>
<p>Die Internetseite des Familienministeriums bietet außerdem einen Elterngeldrechner zur Online-Ermittlung des Elterngeldes: <a href="http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/" target="_blank">www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner</a> (jedoch ohne Berücksichtigung der Steuermehrbelastung für den weiterarbeitenden Elternteil).</p>
<p>Um von vorneherein möglichst viel Elterngeld zu erhalten, sollten verheiratete Paare in jedem Fall durchrechnen, ob sich durch einen Wechsel der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes das Nettoeinkommen des künftigen Elterngeldbeziehers erhöhen lässt. Dies ist verschiedenen Gerichtsurteilen zufolge ein zulässiger Grund für einen Steuerklassenwechsel, der sich trotz Progressionsvorbehalt unterm Strich lohnen kann.</p></glossarycode>
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		</item>
		<item>
		<title>Steuerentlastung bei der Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010</title>
		<link>http://finanzen-versicherungen.info/steuerentlastung-bei-der-kranken-und-pflegeversicherung-ab-2010-460</link>
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		<pubDate>Thu, 10 Dec 2009 11:53:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegeversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerentlastung]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 19.06.2009 wurde im Bundestag das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz verabschiedet. Es soll als weitere Maßnahme dienen, die Steuerlast der Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren: Danach können die Steuerzahler ab Januar 2010 ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung komplett vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Insgesamt sollen sie dadurch um ungefähr 9,3 Milliarden Euro im Jahr entlastet werden. Durch [...]]]></description>
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<glossarycode><glossarycode><glossarycode><p><img class="alignleft size-full wp-image-471" title="steuern" src="http://finanzen-versicherungen.info/wp-content/2009/09/steuern.jpg" alt="steuern" width="220" height="165" />Am 19.06.2009 wurde im Bundestag das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz verabschiedet. Es soll als weitere Maßnahme dienen, die Steuerlast der Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren: Danach können die Steuerzahler ab Januar 2010 ihre Beiträge zur Kranken- und <a class="glossaryLink" href="http://finanzen-versicherungen.info/lexikon/pflegeversicherung" title="Definition: Pflegeversicherung">Pflegeversicherung</a> komplett vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Insgesamt sollen sie dadurch um ungefähr 9,3 Milliarden Euro im Jahr entlastet werden. Durch die neue Regelung soll außerdem sichergestellt werden, dass privat Krankenversicherte, die durch Alter oder Gesundheitszustand bedingt hohe Versicherungsbeiträge zahlen, steuerlich gerechter sowie privat und gesetzlich Versicherte gleich behandelt werden. Anlass für die Neuregelung war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom Februar 2008, das die eingeschränkte steuerliche Berücksichtigung von Beiträgen privater Kranken- und Pflegeversicherungen als unvereinbar mit dem Grundgesetz angesehen hat.</p>
<p class="link"><a title="Telis Finanz - Das Online Magazin zum Thema Finanzoptimierung" href="http://www.telis-finanz-magazin.de/" target="_blank">TELIS FINANZ AG &#8211; Die Unternehmensberater für den privaten Haushalt</a></p>
<p>Derzeit können in der Steuererklärung die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen (Beiträge für Haftpflicht-, Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherungen etc.) nur bis zu einer Höhe von insgesamt 2.400 Euro bzw. 1.500 Euro geltend gemacht werden. 2.400 Euro können diejenigen von der Steuer abziehen, die für ihre <a class="glossaryLink" href="http://finanzen-versicherungen.info/lexikon/krankenversicherung" title="Definition: Krankenversicherung">Krankenversicherung</a> selbst aufkommen, z. B. Selbstständige, alle anderen, die einen steuerfreien Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten (Arbeitnehmer und <a class="glossaryLink" href="http://finanzen-versicherungen.info/lexikon/beihilfe" title="Definition: Beihilfe">Beihilfeberechtigte</a>), 1.500 Euro.</p>
<p>Diese Beträge werden nun ab 2010 auf 2.800 Euro bzw. 1.900 Euro erhöht. Wer für seine Basiskrankenversicherung und die Pflegepflichtversicherung mehr zahlt, kann dies darüber hinaus in vollem Umfang ansetzen &#8211; inklusive der Beiträge für Ehepartner und Kinder. Hierzu zählen allerdings weder die Anteile, die für sogenannte Komfortleistungen anfallen, zum Beispiel Einzelbettzimmer oder Chefarztbehandlung im Krankenhaus, noch die Anteile für Krankengeld. Auch die Beiträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen können dann nicht mehr angesetzt werden.</p>
<p>Nähere Informationen sowie Rechenbeispiele für verschiedene Einzelfälle finden sich auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums:</p>
<p><a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Arbeit__und__Steuererklaerung/003__FAQ__Buergerentlastungsgesetz.html" target="_blank">Was bringt das Bürgerentlastungsgesetz? </a><br />
<a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_82/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Arbeit__und__Steuererklaerung/Steuererkl_C3_A4rung/Buergerentlastungsgesetz___20Artikel.html" target="_blank">Bürgerentlastungsgesetz: Größte Steuerentlastung der bundesdeutschen Geschichte</a></p></glossarycode></glossarycode></glossarycode>
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		</item>
		<item>
		<title>Staat fördert den Einbau von Rußpartikelfiltern nun auch durch 330 Euro Barzuschuss</title>
		<link>http://finanzen-versicherungen.info/staat-fordert-den-einbau-von-ruspartikelfiltern-nun-auch-durch-330-euro-barzuschuss-540</link>
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		<pubDate>Tue, 01 Dec 2009 14:11:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Kfz-Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Rußpartikelfilter]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer als Halter eines Dieselfahrzeugs seinen Wagen bis zum 31.12.2009 mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten lässt, wird vom Staat durch die Erstattung der Kfz-Steuer in Höhe von 330 Euro unterstützt. Voraussetzung hierfür ist, dass das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2007 erstmals zugelassen wurde. Das ist schon länger so. Seit dem 1. August 2009 besteht jetzt [...]]]></description>
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<div id="attachment_544" class="wp-caption alignleft" style="width: 230px"><img class="size-full wp-image-544" title="autos-verkehr-stau" src="http://finanzen-versicherungen.info/wp-content/2009/10/autos-verkehr-stau1.jpg" alt="Bis 31.12.2009 Rußpartikelfilter nachrüsten lohnt sich." width="220" height="147" /><p class="wp-caption-text">Bis 31.12.2009 Rußpartikelfilter nachrüsten lohnt sich.</p></div>
<p>Wer als Halter eines Dieselfahrzeugs seinen Wagen bis zum 31.12.2009 mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten lässt, wird vom Staat durch die Erstattung der Kfz-Steuer in Höhe von 330 Euro unterstützt. Voraussetzung hierfür ist, dass das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2007 erstmals zugelassen wurde. Das ist schon länger so.</p>
<p>Seit dem 1. August 2009 besteht jetzt die Möglichkeit, sich alternativ den kompletten Betrag auf einmal auszahlen zu lassen, statt ihn nach und nach mit der zu zahlenden Kfz-Steuer verrechnen zu lassen. Ziel dieser Maßnahme ist, &#8220;mit einem finanziellen Anreiz eine beschleunigte und zusätzliche Nachrüstung von Personenkraftwagen (Pkw) mit Selbstzündungsmotor (Diesel) mit Partikelminderungssystemen in diesem Jahr zu erreichen&#8221; (<a href="http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/pmsf/richtlinie/foerderrichtlinie_pmsf.pdf" target="_blank">Richtlinie Partikelminderungssysteme</a> des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung).</p>
<p>Was müssen Sie tun? Sie müssen den Rußpartikelfilter in jedem Fall bis zum 31. Dezember einbauen lassen. Für den Antrag auf Auszahlung der Prämie reicht es, wenn Sie den Nachweis über den Einbau bis zum 15. Februar 2010 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen. Dazu benötigen Sie eine Bescheinigung der Werkstatt über den Einbau des Rußpartikelfilters. Damit und mit Fahrzeugschein und -brief gehen Sie zur Zulassungsstelle, um die Nachrüstung in die Papiere eintragen zu lassen. Jetzt entscheiden Sie, ob die Prämie mit der Kfz-Steuer verrechnet werden soll oder ob Sie den Barzuschuss erhalten möchten. Im ersten Fall gibt die Zulassungsstelle die Änderung ans Finanzamt weiter.</p>
<p>Um den Barzuschuss zu erhalten, müssen Sie online einen Antrag auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausfüllen, und zwar unter: <a href="https://www.pmsf.bafa.de/" target="_blank">www.pmsf.bafa.de</a>. Den ausgefüllten Antrag drucken Sie aus und senden ihn unterschrieben zusammen mit einer Kopie Ihres Fahrzeugscheins und dem letzten Kfz-Steuer-Bescheid per Post an das BAFA, die das Geld auf ihr Konto überweist. Die Auszahlungen erfolgen in der Reihenfolge, in der die Anträge eingehen. Für das Förderprogramm stehen insgesamt 66 Millionen Euro zur Verfügung, es reicht also für rund 200.000 Nachrüstungen.</p>
<p>Anschrift des BAFA:<br />
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />
Referat 433<br />
Frankfurter Straße 29-35<br />
65760 Eschborn<br />
Telefon: +49 (0)30 346465480</p>
<p>Weitere Informationen<br />
<a href="http://www.bmu.de/verkehr/dieselruss/doc/44850.php" target="_blank">www.bmu.de/verkehr/dieselruss/doc/44850.php</a> (Bundesumweltministerium)<br />
<a href="http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/pmsf/index.html" target="_blank">www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/pmsf/index.html</a> (BAFA)<br />
<a href="http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/flyer_dieselfilter_bf.pdf" target="_blank">www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/flyer_dieselfilter_bf.pdf </a>(Flyer zum Download)</p>

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