
Höhere Freibeträge für Alleinstehende, Ehepaare und Eltern.
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag ist das Einkommen, bis zu dessen Höhe keine Steuern gezahlt werden müssen. Er beträgt seit dem 1. Januar 2010 8.004 Euro für Alleinstehende bzw. 16.009 Euro für Ehepaare. Damit sind pro Steuerzahler in diesem Jahr 170 Euro mehr steuerfrei als im Jahr 2009 (7.834 Euro; bis 2008: 7.664 Euro). Gleichzeitig sind die persönlichen Steuersätze 2010 etwas niedriger als 2009, der Eingangssteuersatz beträgt zum Beispiel 14 statt 15 Prozent. Der Spitzensteuersatz von 45 Prozent wird ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 250.730 Euro (Alleinstehende, bei Verheirateten ab dem doppelten Einkommen; 2009: 250.400 Euro).
Kinderfreibetrag
Mit Eltern meint der Staat es in diesem Jahr gut. Mit der neuerlichen Kindergelderhöhung um 20 Euro von 164 auf 184 Euro fürs erste und zweite Kind, auf 190 Euro fürs dritte und auf 215 Euro für jedes weitere Kind wurde auch die jährlichen Freibeträge von 6.024 auf 7.008 Euro angehoben (Kinderfreibetrag: 4.368 statt bisher 3.864 Euro; Ausbildungsfreibetrag: 2.640 statt bisher 2.160 Euro).
Darüber hinaus erhalten Eltern für ein volljähriges Kind bis 25 Jahre, das sich in der Ausbildung befindet oder einen Freiwilligendienst absolviert, das Kindergeld beziehungsweise den Kinderfreibetrag, wenn dessen Einkommen 8.004 Euro nicht übersteigt (2009: 7.680 Euro).
Steuerpflicht für Rentner
Analog zur Anhebung des Grundfreibetrags unterliegen alleinstehende Rentner ab 2010 erst bei Einkünften von mehr als 8.004 Euro der Steuerpflicht und müssen auch ab dieser Einkunftshöhe erst eine Steuererklärung machen, wenn sie ihre Rente bzw. Einnahmen ohne Steuerkarte erhalten. Für Rentnerehepaare liegt die Grenze entsprechend bei Einkünften von 16.009 Euro (2009 lag sie bei Renteneinkünften von 7.348 bzw. 15.669 Euro).
Weitere Informationen:
Steueränderungen 2010. Mehr absetzbar (Stiftung Warentest vom 08.09.2009)
Das gilt im Steuerjahr 2010. Wo Steuerzahler in diesem Jahr sparen können (auf www.sparbuch.de vom 07.01.2010)